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EFK-Prüfbericht: Die Förderung von Solarstrom in der Schweiz ist wirksam.

EFK-Prüfbericht: Die Förderung von Solarstrom in der Schweiz ist wirksam.

In den letzten Tagen sorgte der Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in den Medien für Aufsehen. In ihrer Überprüfung der Subventionen für große Photovoltaikanlagen kommt die EFK zu dem Schluss, dass großflächige Photovoltaikanlagen künftig stärker subventioniert werden sollten, während kleinere Anlagen mit Eigenverbrauch weniger gefördert werden sollten. In der medialen Berichterstattung wurde mehrmals fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass kleine Solaranlagen übersubventioniert seien. Dies ist jedoch keineswegs der Fall.

Die Förderung von Solarenergie in der Schweiz zeigt im Allgemeinen eine sehr positive Entwicklung. Innerhalb von fünf Jahren wurde der Zubau vervielfacht, wobei kleinere Anlagen auf Wohngebäuden heute rund die Hälfte des Solarstroms in der Schweiz liefern. Gleichzeitig liegt ein beträchtlicher Teil des noch ungenutzten Potenzials genau in diesem Segment, das zudem nahe am steigenden Verbrauch (z.B. durch Elektromobilität und Wärmepumpen) liegt. Die Eidgenössische Finanzkontrolle betont ebenfalls, dass der Nutzen der Investitionsbeiträge für kleinere Anlagen unbestritten ist. Die aktuelle Förderung für eine 10 kW-PV-Anlage (eine typische Größe für ein Einfamilienhaus mit ca. 50 m2) beträgt rund 12% der Investitionskosten, was eine äußerst effiziente Förderung darstellt, bei der nicht der finanzielle, sondern der psychologische Anreiz im Vordergrund steht. Ein Verzicht auf die Förderung dieses Anlagensegments hätte sicherlich schwerwiegende Folgen für den Photovoltaikmarkt.

Swissolar stimmt der EFK zu, dass einige Aspekte der Vergütung regelmäßig überprüft und optimiert werden müssen. Dies wurde bereits in der Vergangenheit durchgeführt und weitere umfassende Änderungen werden voraussichtlich noch in diesem Herbst vom Parlament im Rahmen des sogenannten Mantelerlasses verabschiedet.

Swissolar setzt sich ebenfalls dafür ein, dass die staatlichen Gelder effizient eingesetzt werden, um möglichst viele Anlagen zu errichten und keine Mitnahmeeffekte entstehen zu lassen – was aufgrund der stark schwankenden Abnahmevergütung bisher eine Herausforderung darstellte. Der Mantelerlass sieht unter anderem eine einheitliche Abnahmevergütung, die Befreiung von Netzgebühren für Speicher und die Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften vor. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einmalvergütung in den vergangenen Jahren kontinuierlich den Marktentwicklungen angepasst wurde und somit Mitnahmeeffekte minimiert wurden. Bei alpinen Solaranlagen müssen nun Erfahrungen gesammelt und schnellstmöglich Regelungen gefunden werden, um auch weiterhin große Solaranlagen dort zu errichten, wo sie sinnvoll sind. Auch hier stimmt die Position von Swissolar weitgehend mit der der EFK überein.

Die Schweiz hat als erstes Land einen jährlichen Zubau von über 1000 Megawatt ausschließlich auf Gebäuden erreicht. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz auf Platz 9 in Bezug auf die installierte Leistung pro Kopf. Seit 2023 gibt es eine erhöhte Förderung für Anlagen ohne Eigenverbrauch – insbesondere betrifft dies das Segment der großen Anlagen, bei denen die EFK Handlungsbedarf sieht. Der Beitrag der Photovoltaik zur Stromversorgung in der Schweiz liegt mittlerweile bei etwa 8%, und dieser Trend ist stark steigend. Das Wachstum, das im internationalen Vergleich spät und angesichts der Bedrohung durch den Klimawandel dringend ist, begann erst mit der Energiestrategie 2050 und der Einführung der Einmalvergütung. Niemand plant grundlegende Änderungen, auch wenn einige Schlagzeilen der letzten Tage dies suggerieren. Die Einzelheiten werden jedoch weiterhin diskutiert und verhandelt, wozu der EFK-Prüfbericht immerhin einen Beitrag geleistet hat.

Swissolar

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